Tag 8 – Prozessbericht vom 05.08.2021

Der achte Verhandlungstag begann um 13 Uhr im Saal B218 des Landgerichts Berlin. Auch heute ist nicht der Staatsanwalt Herr Zündorf vor Ort, sondern eine Vertretung.

Als erstes stellt die Verteidigung einen Antrag bezüglich der Sicherheitsverfügung und aus der resultierenden eingeschränkten Öffentlichkeit. „Warum wird nicht mehr Öffentlichkeit zugelassen? Warum werden geimpfte und genesene oder getestete dazu gezählt?“ Der Richter weist auf seine Entscheidung hin und dass er daran jetzt nichts ändern wird. Die steigenden Inzidenz Zahlen und der nötige Abstand, der im Saal gewährleistet werden muss, sind seine Argumente. Er wird es aber anstoßen, wie es weiter gehen soll.

Die Verteidigung merkt noch an, bevor der erste Zeuge kommt, dass Sie überrascht waren, dass die Richterschaft den Brief vom 28.07.2021 des Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als positiv bewertetet habe. Der BfV beschrieb in diesem Brief die Gefahr seiner MitarbeiterInnen, da es „präzise“ Personenbeschreibungen der Zeugen des BfV im Internet gäbe. Die Verteidigung stellt klar, dass es sich nicht um präzise Personenbeschreibungen handele kann.

Als nächstes wird der erste geladene Zeuge, Mitarbeiter des BfV, herein geführt. Sein Arbeitsname Dirk Arnemann, 56 Jahre alt. Er ist Verwaltungsangestellter mit Dienstort Köln. Sein Auftritt erfolgte mit einer Perücke und falschem Bart. Dafür gab er sich Mühe dem Zuschauerraum nur seine Rückansicht zuzuwenden.

Obwohl Dirk Arnemann an der Observation vom 04.04.2010 beteiligt war, hat er keinerlei Erinnerung. Er hat sich anhand der Aussagegenehmigung, des Behördenzeugnisses und mit dem Observationsbericht auf die Befragung vorbereitet. Jedoch auch nach dem Lesen des Behördenzeugnisses und des Oberservationsberichtes keine Erinnerung an das Geschehen. Auf die Frage des Richters ob er Cem wiedererkennt, sagt er nein.

Der Richter geht auch diesmal auf die Dienstbesprechung ein. Arnemann sagt, dass es eine allgemeine Besprechung war, wie könnte das Verfahren ablaufen. Er habe sich mit einem Kollegen ausgetauscht, auch er wisse nichts mehr. Den Namen des Kollegen dürfe er aufgrund der Aussagebeschränkung nicht sagen.

Der Staatsanwalt fragt den Zeugen, ob er Cem aufgrund der Maske nicht wiedererkennen könne. Er sagt, nein, er kann ihn nicht wieder erkennen. Der Staatsanwalt hat keine weiteren Fragen.

Die Verteidigung fragt, ob es einen oder zwei Observationsberichte gab. Das dürfe er nicht beantworten, er sagt aber, dass er nur einen Bericht gesehen habe. Auch auf die Frage hin, ob es sich um mehr als eine Seite handelt, heißt es, dass er darauf nicht antwortet darf, sagt jedoch im folgenden Satz „ es war wahrscheinlich mehr als eine Seite“. Wann der Bericht durchgelesen wurde, beantwortet der Zeuge, letzten Monat. Handelte es sich um geschwärzte oder ungeschwärzte Seiten in dem Bericht, daran kann sich der Zeuge nicht erinnern. Ebenso kann er sich nicht mehr an den Zeitraum, den der Observationsbericht umfasst und an das Format des Berichtes, erinnern. Die Verteidigung fragt darauf hin, ob sie in dem Vorbereitungsseminar gelernt hätten, dass wenn man sagt „man weiß es nicht“ gut sei, weil keine Fragen gestellt werden können. Der Zeuge verneint diese Aussage „Ich kann mich halt nicht mehr erinnern, zu lange her.“

Es folgt eine 10 Minuten Pause, in welcher der Zeuge telefonieren kann, um zu fragen ob er den Namen des Kollegen mit dem er gesprochen hatte, sagen darf oder nicht.

Um 13:45 Uhr geht es weiter

Der Name ist Maik Adelbrecht, ein Zeuge der am siebentem Prozesstag befragt wurde. Die Befragung wird beendet und der Zeuge wird entlassen.

Der Richter sagt, dass es noch sieben MitarbeiterInnen des BfV als Zeugen gibt und dass er den BfV fragen möchte, ob die Aussagen qualitativ besser sind oder nicht. Er fragt sich ob es sinnvoll ist die noch offenen Zeugen anzuhören, wenn alle ebenso kein Erinnerungsvermögen haben. Er stellt die Frage ob der Observationsbericht vorgelesen werden soll.

Die Verteidigung merkt an, dass aus dem Observationsbericht nicht mal klar wird von welcher Stelle sie stammt und wer was geschrieben hat. Der Richter muss darüber nachdenken.

Der Termin am 19.08.2021 beginnt erst um 11 Uhr und die Verhandlungen für den heutigen Tag ist beendet.

Nächster Prozesstermin ist Dienstag 10. August 2021 um 09:00 Uhr, Saal B218 Eingang über Portal B129 in der Wilsnacker Str. 4, 10559 Berlin-Moabit.