Hamburg: Veranstaltung zum § 129-Verfahren

129am Freitag, den 14. März, um 19 Uhr im Internationalen Zentrum B5, Brigittenstraße 5, St. Pauli
Am 22. Mai 2013 fanden bundesweit 21 Hausdurchsuchungen im Zuge der Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in und Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129) statt. Durchsucht wurden neben privaten Wohnräumen auch Arbeitsstellen und Vereinsräumlichkeiten in Stuttgart, Berlin und Magdeburg.
Konkret sollen 9 Beschuldigte der „Revolutionären Linken“ bzw. den „Revolutionären Aktions- zellen“ angehören, diese unterstützt und/oder bei der Herausgabe der Zeitschrift „radikal“ mitgewirkt haben. Die „Revolutionären Aktionszellen“ zeigten sich in den vergangenen Jahren für einige feurige Attacken in Berlin, sowie für die Verschickung von Patronen an Vertreter der herrschenden Klasse verantwortlich. Im Zuge der Durchsuchungen wurde einer der Betroffenen, Oliver Rast, der sich im Zusammenhang mit einer früheren Verurteilung im Offenen Vollzug befand, in die JVA Berlin Tegel und somit in den geschlossenen Vollzug verlegt.
(Schreibt ihm: Oliver Rast, Seidelstr. 39, 13507 Berlin)
Etwa 300 PolizeibeamtInnen durchsuchten bundesweit Räume, beschlagnahmten Computer, Speichermedien, Mobiltelefone, Broschüren etc. und führten bei einem Teil der Beschuldigten Erkennungsdienstliche Behandlungen durch. Grundlage dieser Durchsuchungen sind äußerst dürftige nachrichtendienstliche Erkenntnisse von Verfassungsschutzämtern und Polizeibehörden. Diese Ermittlungen stehen im krassen Gegensatz zu dem Vorgehen gegen den Nationalsozialistischen Untergrund NSU, der über Jahrzehnte hinweg ungestört morden konnte, obwohl Polizei und Geheimdiensten durch Spitzel eine Flut von Erkenntnissen vorlag und deren Infrastruktur größtenteils von diesen mit aufgebaut wurde. Dieser aktuelle Kriminalisierungsversuch macht wieder einmal aufs neue den Verfolgungswillen gegen links deutlich und soll offensichtlich dazu dienen, linke Aktivistinnen und Aktivisten einzuschüchtern.
Im Juni wurde bekannt, dass die BAW im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens einen Antrag gegen alle männlichen Beschuldigten, von denen die DNA noch nicht erfasst wurde, stellte, diese entnehmen zu dürfen. Die Betroffenen, die sich in Freiheit befinden, erklärten, dass sie die DNA nicht freiwillig abgeben werden. Gegen 3 dieser Männer kam es inzwischen  zu einer zwanghaften Abnahme.
Erst kurz vor Weihnachten wurden zahlreiche Briefe geschickt, in denen die Adressaten darüber benachrichtigt wurden, dass Telefonate, Briefe, E-Mails oder auch die Personen selbst im Rahmen der Überwachung in dem Verfahren mitgehört und gespeichert worden sind. Diese Briefe zeigen einmal mehr den Umfang der Überwachungs- und Repressionsmaßnahmen, die in dem Fall aufgefahren worden sind und werden. Letztlich beweisen die Briefe nur das, was eigentlich ein offenes Geheimnis ist: Überwachung ist alltäglich gegen linke AktivistInnen.
Die Akten, die mittlerweile 13 DVDs füllen, offenbaren umfangreichste technische, aber auch persönliche Überwachungen von Personen, Telefonen, Internetanschlüssen und Eingängen von Wohnungen, die belegen sollen, dass die Beschuldigten Teil der vermeintlich “kriminellen Vereinigung” sein sollen.
Die Durchsuchungen reihen sich in zahlreiche Kriminalisierungsversuche der vergangenen Jahre ein. Insbesondere die sogenannten „Schnüffelparagraphen“ 129 kommen hierbei verstärkt zum Einsatz. So zum Beispiel gegen 20 AntifaschistInnen in Dresden und Region, sowie verstärkt gegen diverse migrantische Organisationen, von denen sich über 10 AktivistInnen sich im Knast befinden..
Mit den Ermittlungen sollen revolutionäre Organisierungsansätze bereits im Keim erstickt, AktivistInnen eingeschüchtert und abgeschreckt werden, aber es geht auch um die Durchleuchtung von Strukturen. Klar wird dies beim Umfang der Überwachung.

Die Bedeutung der Parole “Getroffen hat es einige, gemeint sind wir alle!” wird dadurch nochmals unterstrichen. Umso notwendiger und wichtiger ist es, gemeinsam der Repression unsere Solidarität entgegenzustellen.

Veranstaltung zum § 129-Verfahren
am Freitag, den 14.März,
um 19 Uhr im Internationalen Zentrum B5,
Brigittenstraße 5, im Rahmen des SOL*Cafe, (Sozialistische Linke).

Anwesend wird einer der 9 Betroffenen des § 129-Verfahrens sein.
Wir werden auch über die bundesweiten Aktionstag gegen Repression informieren, der am 22. März in Berlin stattfindet.

Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen, Hamburg
www.political-prisoners.net