Erklärung der nicht inhaftierten Beschuldigten des laufenden § 129 Verfahrens
Anfang Juni beantragte der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof die Entnahme der DNA mehrerer Beschuldigter des aktuellen, offensichtlich schon längere Zeit laufenden Ermittlungsverfahrens nach § 129.
Uns sind diese Ermittlungen seit den bundesweiten Razzien gegen insgesamt 9 GenossInnen am 22. Mai 2013 bekannt. Es wurde den bisher zur DNA Abgabe Aufgeforderten bis zum 19.6.13 Zeit zur Stellungnahme bzw. freiwilligen Abgabe der DNA eingeräumt. „Wir werden unsere DNA nicht freiwillig abgeben!“ weiterlesen